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Strafprozeßordnung 1975 § 443
Gesamte Rechtsvorschrift
heute
/
Fassung vom 28.02.1997
§ 442 am 28.02.1997
§ 444 am 28.02.1997
Alle Fassungen
§ 443 heute
§ 443 gültig ab 01.03.2023
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022
§ 443 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2023
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2010
§ 443 gültig von 24.12.2010 bis 31.12.2010
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2010
§ 443 gültig von 01.01.2008 bis 23.12.2010
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007
§ 443 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2007
zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996
§ 443 gültig von 31.12.1975 bis 28.02.1997
Diese Fassung ist nicht aktuell
Begleitende Dokumente
Hauptdokument
Kurztitel
Strafprozeßordnung 1975
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 631/1975
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 443
Inkrafttretensdatum
31.12.1975
Außerkrafttretensdatum
28.02.1997
Abkürzung
StPO
Index
25/01 Strafprozess
Text
III. Vom Verfahren beim Verfall und bei der Einziehung
römisch drei. Vom Verfahren beim Verfall und bei der Einziehung
§ 443.
Paragraph 443,
(1)
Absatz eins,
Über den Verfall und die Einziehung ist in der Regel (§§ 445, 446) im Strafurteil zu entscheiden.
Über den Verfall und die Einziehung ist in der Regel (Paragraphen 445, 446,) im Strafurteil zu entscheiden.
(2)
Absatz 2,
Die Entscheidung über den Verfall oder die Einziehung oder ihr Unterbleiben bildet einen Teil des Ausspruches über die Strafe und kann zugunsten und zum Nachteil des Verurteilten oder des sonst vom Verfall oder von der Einziehung Betroffenen (§ 444) mit Berufung angefochten werden.
Die Entscheidung über den Verfall oder die Einziehung oder ihr Unterbleiben bildet einen Teil des Ausspruches über die Strafe und kann zugunsten und zum Nachteil des Verurteilten oder des sonst vom Verfall oder von der Einziehung Betroffenen (Paragraph 444,) mit Berufung angefochten werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2025
Gesetzesnummer
10002326
Dokumentnummer
NOR12030775
Alte Dokumentnummer
N2197524128S
European Legislation Identifier (ELI)
https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/631/P443/NOR12030775
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