Bundesrecht konsolidiert

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Strafprozeßordnung 1975 § 443

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Strafprozeßordnung 1975

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 631/1975

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 443

Inkrafttretensdatum

31.12.1975

Außerkrafttretensdatum

28.02.1997

Abkürzung

StPO

Index

25/01 Strafprozess

Text

römisch drei. Vom Verfahren beim Verfall und bei der Einziehung

Paragraph 443,
  1. Absatz eins,Über den Verfall und die Einziehung ist in der Regel (Paragraphen 445, 446,) im Strafurteil zu entscheiden.
  2. Absatz 2,Die Entscheidung über den Verfall oder die Einziehung oder ihr Unterbleiben bildet einen Teil des Ausspruches über die Strafe und kann zugunsten und zum Nachteil des Verurteilten oder des sonst vom Verfall oder von der Einziehung Betroffenen (Paragraph 444,) mit Berufung angefochten werden.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2025

Gesetzesnummer

10002326

Dokumentnummer

NOR12030775

Alte Dokumentnummer

N2197524128S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/631/P443/NOR12030775

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