Bundesrecht konsolidiert

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Strafprozeßordnung 1975 § 136

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Strafprozeßordnung 1975

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 631/1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 597/1988

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 136

Inkrafttretensdatum

01.01.1989

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Abkürzung

StPO

Index

25/01 Strafprozess

Text

römisch fünf. Verfahren bei Untersuchungen wegen strafbarer

Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit

Geld, Wertpapieren und Wertzeichen

Paragraph 136, (1) In Fällen strafbarer Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld, Wertpapieren und Wertzeichen hat der Untersuchungsrichter die Stücke, die den Gegenstand der Untersuchung bilden, in der Regel an das Bundesministerium für Finanzen zu senden, um den Befund über ihre Echtheit oder Unechtheit und die weitere Auskunft zu erhalten, in welcher Art die Fälschung geschehen ist, ob vorbereitete Werkzeuge benützt worden sind, die die Vervielfältigung erleichtern, endlich ob und wo solche gefälschte Stücke bereits vorgekommen sind.

  1. Absatz 2Ebendahin sind auch nach gänzlich beendigtem strafgerichtlichen Verfahren die Falsifikate samt allen von der strafbaren Handlung herrührenden Werkzeugen, Materialien und anderen dazugehörigen Gegenständen einzuschicken. Sobald diese Gegenstände zu einer neuerlichen strafgerichtlichen Amtshandlung nötig werden, sind sie zurückzuverlangen.
  2. Absatz 3Bei Fälschungen von Noten oder Kreditpapieren der Oesterreichischen Nationalbank haben sich die Untersuchungsrichter unmittelbar an diese Bank, bei Fälschungen von inländischem Metallgeld an die Münze Österreich Aktiengesellschaft zu wenden und ebendahin nach beendigtem Verfahren auch die Falsifikate einzusenden.
  3. Absatz 4Wegen Erlangung des Befundes über gefälschtes ausländisches Geld oder solche Kreditpapiere hat sich der Untersuchungsrichter unmittelbar an das Bundesministerium für Justiz zu wenden.

Gesetzesnummer

10002326

Dokumentnummer

NOR12030435

Alte Dokumentnummer

N2197523788S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/631/P136/NOR12030435

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