Einleitung des Verfahrens zur Entziehung der Gewerbeberechtigung
§ 30a. Das Landesarbeitsamt kann die Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen wiederholter unerlaubter Beschäftigung von Ausländern beantragen. Paragraph 30 a, Das Landesarbeitsamt kann die Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen wiederholter unerlaubter Beschäftigung von Ausländern beantragen.