(1)Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Karosseur, Landmaschinenmechaniker, Segelflugzeugbauer, Skierzeuger, Tischler oder Zimmerer kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Wagner abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen.