Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,
von dem Wunsche geleitet, einvernehmlich Vorfälle an der gemeinsamen Staatsgrenze zu untersuchen und nach Möglichkeit solchen Vorfällen vorzubeugen,
sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
der Bundespräsident der Republik Österreich
Herrn Dr. Georg Schlumberger, außerordentlicher und bevollmächtigter Gesandter der Republik Österreich in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,
der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Herrn Ing. Bohuslav Chnoupek, Minister für Auswärtige
Angelegenheiten der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: