Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Untersuchung Vorfälle)
Bundesgesetzblatt Nr. 637 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 224 aus 2001,
16.11.1974
21.09.2001
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze
StF: BGBl. Nr. 637/1974
idF:
BGBl. III Nr. 224/2001 (NR: GP XXI RV 588 AB 676 S. 74. BR: AB 6451 S. 679.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. September 1974 ausgetauscht; der Vertrag tritt somit gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, am 16. November 1974 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,
von dem Wunsche geleitet, einvernehmlich Vorfälle an der gemeinsamen Staatsgrenze zu untersuchen und nach Möglichkeit solchen Vorfällen vorzubeugen,
sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
der Bundespräsident der Republik Österreich
Herrn Dr. Georg Schlumberger, außerordentlicher und bevollmächtigter Gesandter der Republik Österreich in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,
der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Herrn Ing. Bohuslav Chnoupek, Minister für Auswärtige
Angelegenheiten der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: