Bundesrecht konsolidiert

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Notariatstarifgesetz § 25

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Notariatstarifgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 576/1973 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 99/1985

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 25

Inkrafttretensdatum

01.04.1985

Außerkrafttretensdatum

30.06.1997

Abkürzung

NTG

Index

27/02 Notare

Beachte


Betragsanpassung durch V

Text

Paragraph 25,
  1. Absatz eins,Für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt die Gebühr bei einer Bemessungsgrundlage
    1. Ziffer eins
      bis einschließlich 5 000 S 20 S,
    2. Ziffer 2
      über 5 000 S bis einschließlich 10 000 S, oder wenn der Wert nicht bestimmbar ist, 25 S,
    3. Ziffer 3
      über 10 000 S bis einschließlich 50 000 S 50 S,
    4. Ziffer 4
      über 50 000 S bis einschließlich 600 000 S für je angefangene weitere 50 000 S um 25 S mehr,
    5. Ziffer 5
      über 600 000 S bis einschließlich 1 000 000 S für je angefangene weitere 200 000 S um 25 S mehr,
    6. Ziffer 6
      über 1 000 000 S für je angefangene weitere 1 000 000 S um 100 S mehr, jedoch nie mehr, als einer Bemessungsgrundlage von 10 000 000 S entspräche.
  2. Absatz 2,Sind gleichzeitig die Unterschriften mehrerer Personen auf einem Schriftstück zu beglaubigen, so ist für die zweite und jede weitere Unterschrift nur die Hälfte der Gebühr nach Absatz eins, zu entrichten.
  3. Absatz 3,Die Gebühren nach Absatz eins, gelten auch für Lebenszeugnisse.

Anmerkung

1. Die hier angeführten Gebührenbeträge ergeben sich aufgrund der Zuschlagsfestsetzung gem. § 35 durch BGBl. Nr. 604/1978. Diese V ist am 15. Dezember 1978 in Kraft getreten und auf Tätigkeiten der Notare anzuwenden, die nach dem 14. Dezember 1978 bewirkt wurden. Die V, BGBl. Nr. 99/1985, hat die Gebühren für § 25 nur nochmals festgestellt.
2. zur Bemessungsgrundlage vgl. § 5

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2024

Gesetzesnummer

10002267

Dokumentnummer

NOR12029191

Alte Dokumentnummer

N2197314782T

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1973/576/P25/NOR12029191

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