Bundesrecht konsolidiert

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Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst an Justizanstalten § 1

Kurztitel

Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst an Justizanstalten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 227/1973 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 393/1997

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

17.12.1997

Außerkrafttretensdatum

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956

Text

Paragraph eins,

Den Beamten der Justizwache sowie den Beamten des Dienstzweiges „Höherer Dienst an Justizanstalten“, soweit sie im Vollzugsdienst stehen, gebührt eine pauschalierte monatliche Aufwandsentschädigung.

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2016

Gesetzesnummer

10008301

Dokumentnummer

NOR12112843

Alte Dokumentnummer

N6199712668Y

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1973/227/P1/NOR12112843

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