Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst an Justizanstalten
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.12.1992
Außerkrafttretensdatum
16.12.1997
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
§ 1.Paragraph eins,
Den Beamten der Justizwache und den Erziehern an Justizanstalten sowie den Beamten des Dienstzweiges “Höherer Dienst an Justizanstalten”, soweit sie im Vollzugsdienst stehen, gebührt eine pauschalierte monatliche Aufwandsentschädigung.
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016
Gesetzesnummer
10008301
Dokumentnummer
NOR12107123
Alte Dokumentnummer
N6199326828J