Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Russische Föderation)
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/Anlage
Art. 7
Inkrafttretensdatum
09.03.1994
Außerkrafttretensdatum
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Beachte
Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.
Text
Artikel 7
Aus Anlaß der Zustellung der gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücke und der Erledigung von Rechtshilfeersuchen findet ein Ersatz von Gebühren oder Auslagen nicht statt.
Schlagworte
Kostenersatz
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2013
Gesetzesnummer
10002235
Dokumentnummer
NOR12028993
Alte Dokumentnummer
N2197214809A