Kurztitel

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Russische Föderation)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1972,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7

Inkrafttretensdatum

09.03.1994

Beachte

Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.

Text

Artikel 7

Aus Anlaß der Zustellung der gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücke und der Erledigung von Rechtshilfeersuchen findet ein Ersatz von Gebühren oder Auslagen nicht statt.