(2)Absatz 2,Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Österreichische Post Aktiengesellschaft und der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, insbesondere die für die Leistungen der Österreichische Post Aktiengesellschaft im Sinne des Abs. 1 angemessene Vergütung, sind in einem langfristigen Kooperationsvertrag zwischen den beiden Aktiengesellschaften festzulegen.Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Österreichische Post Aktiengesellschaft und der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, insbesondere die für die Leistungen der Österreichische Post Aktiengesellschaft im Sinne des Absatz eins, angemessene Vergütung, sind in einem langfristigen Kooperationsvertrag zwischen den beiden Aktiengesellschaften festzulegen.