eine Ein-, Um- oder Nachschulung, insbesondere auch nach Wiederantritt der Beschäftigung nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes, oder eine unter lit. a nicht erfaßte berufliche Ausbildung zu erleichtern, eine Arbeitserprobung, eine Berufsvorbereitung oder ein Arbeitstraining zu ermöglichen und eine Weiterentwicklung im Beruf zu fördern,eine Ein-, Um- oder Nachschulung, insbesondere auch nach Wiederantritt der Beschäftigung nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes, oder eine unter Litera a, nicht erfaßte berufliche Ausbildung zu erleichtern, eine Arbeitserprobung, eine Berufsvorbereitung oder ein Arbeitstraining zu ermöglichen und eine Weiterentwicklung im Beruf zu fördern,