Rückblickspiegel, die nach vorne und nach hinten unter mäßigem Druck so nachgeben können, daß sie dann nicht mehr über die höchste zulässige Breite von Fahrzeugen hinausragen, oder wenn deren Anbau an die Fahrzeuge der Klassen M und N den Bestimmungen der Richtlinie 71/127/EWG, ABl. Nr. L 68 vom 22. März 1971, S 1, in der Fassung 88/321/EWG, ABl. Nr. L 147 vom 14. Juni 1988, S 77, entspricht,