Bundesrecht konsolidiert

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Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 244/1965 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 551/1984

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1998

Abkürzung

BLVG

Index

64/02 Bundeslehrer

Text

Paragraph 4, Die Paragraphen 2 und 3 sind auf Lehrer an

  1. Ziffer eins
    nicht ganzjährig geführten Schulen und an
  2. Ziffer 2
    lehrgangs-, kurs- oder seminarmäßig geführten Schulen mit monatlich unterschiedlichem Beschäftigungsausmaß der Lehrer mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Gesamtzahl der Jahresstunden jener eines vergleichbaren Lehrers an den von Ziffer eins und Ziffer 2, nicht erfaßten Schulen entspricht.

Schlagworte

lehrgangsmäßig, kursmäßig

Gesetzesnummer

10008205

Dokumentnummer

NOR12095173

Alte Dokumentnummer

N6196513865R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1965/244/P4/NOR12095173

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