Kurztitel

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 551 aus 1984,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1998

Text

Paragraph 4, Die Paragraphen 2 und 3 sind auf Lehrer an

  1. Ziffer eins
    nicht ganzjährig geführten Schulen und an
  2. Ziffer 2
    lehrgangs-, kurs- oder seminarmäßig geführten Schulen mit monatlich unterschiedlichem Beschäftigungsausmaß der Lehrer mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Gesamtzahl der Jahresstunden jener eines vergleichbaren Lehrers an den von Ziffer eins und Ziffer 2, nicht erfaßten Schulen entspricht.