als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1) oder als gegenstandslos zu erklären ist (§ 256 Abs. 3) oderals zurückgenommen (Paragraph 85, Absatz 2,, Paragraph 86 a, Absatz eins,) oder als gegenstandslos zu erklären ist (Paragraph 256, Absatz 3,) oder