Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abzeichengesetz 1960
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
16.04.1960
Außerkrafttretensdatum
25.03.1980
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die Verbote des § 1 finden keine Anwendung auf Ausstellungen in öffentlichen Museen, auf Druckwerke und Aufführungen von Bühnen und Filmwerken, sofern in diesen nicht das Ideen gut einer verbotenen Organisation gutgeheißen oder propagiert wird. Die Verbote des Paragraph eins, finden keine Anwendung auf Ausstellungen in öffentlichen Museen, auf Druckwerke und Aufführungen von Bühnen und Filmwerken, sofern in diesen nicht das Ideen gut einer verbotenen Organisation gutgeheißen oder propagiert wird.
Im RIS seit
27.06.2023
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2023
Gesetzesnummer
10005262
Dokumentnummer
NOR40253580