Abzeichengesetz 1960
Bundesgesetzblatt Nr. 84 aus 1960,
BG
Paragraph 2
16.04.1960
25.03.1980
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Die Verbote des Paragraph eins, finden keine Anwendung auf Ausstellungen in öffentlichen Museen, auf Druckwerke und Aufführungen von Bühnen und Filmwerken, sofern in diesen nicht das Ideen gut einer verbotenen Organisation gutgeheißen oder propagiert wird.
27.06.2023
10005262
NOR40253580