Bundesrecht konsolidiert

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Geschirrverordnung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschirrverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 258/1960

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1961

Außerkrafttretensdatum

30.06.1975

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Paragraph eins,

Den in dieser Verordnung enthaltenen Verboten und Beschränkungen unterliegen

  1. Litera a
    alle Geschirre und Geräte, die zur Gewinnung, Herstellung, Aufnahme, Aufbewahrung oder zum Transport von Lebensmitteln bestimmt sind, soweit sie mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen,
  2. Litera b
    Kinderspielzeug, das eine Nachbildung von Eß-, Trink- und Kochgeschirren darstellt, sowie Kinderspielzeug für Säuglinge und Kleinkinder (Paragraph 9,).

Im RIS seit

10.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2023

Gesetzesnummer

10010300

Dokumentnummer

NOR40256873

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/258/P1/NOR40256873

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