alle Geschirre und Geräte, die zur Gewinnung, Herstellung, Aufnahme, Aufbewahrung oder zum Transport von Lebensmitteln bestimmt sind, soweit sie mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen,
Geschirrverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 258 aus 1960,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.1961
30.06.1975
82/05 Lebensmittelrecht
Den in dieser Verordnung enthaltenen Verboten und Beschränkungen unterliegen
10.11.2023
10010300
NOR40256873