Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Geschirrverordnung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschirrverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 258/1960 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 86/1975

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.07.1975

Außerkrafttretensdatum

12.10.1994

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Paragraph eins,

Den in dieser Verordnung enthaltenen Verboten und Beschränkungen unterliegen

  1. Litera a
    alle Geschirre und Geräte, die zur Gewinnung, Herstellung, Aufnahme, Aufbewahrung oder zum Transport von Lebensmitteln bestimmt sind, soweit sie mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen,
  2. Litera b
    Kinderspielzeug, das eine Nachbildung von Eß-, Trink- und Kochgeschirren darstellt, sowie Kinderspielzeug für Säuglinge und Kleinkinder (Paragraph 9,).

Im RIS seit

10.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2023

Gesetzesnummer

10010300

Dokumentnummer

NOR40256874

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/258/P1/NOR40256874

Navigation im Suchergebnis