Die in der Grenzlinie liegenden gemeinsamen Grenzzeichen werden wie folgt erhalten:
Das Fürstentum Liechtenstein erhält auf seine Kosten die Abschnitte: Naafkopf – Galinakopf sowie die Steine 58 und 59 am Zigerberg, ferner Schellenbergwand ab Felsmarke 72 bis zum Rhein.
Die Republik Österreich erhält auf ihre Kosten die Abschnitte:
Galinakopf (ab Felsmarke 60) – Mistelmark – Tisis/Schaanwald – Zollamt Binsen – Schellenbergwand bis einschließlich Felsmarke 71/9.