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Wasserrechtsgesetz 1959 Anl. 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wasserrechtsgesetz 1959

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 215/1959 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2005

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

11.08.2005

Außerkrafttretensdatum

30.03.2011

Abkürzung

WRG 1959

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz 1959

Text

Anhang B

Inhalt der Bewirtschaftungspläne zu Paragraph 55 c, Absatz 2, WRG

A. Die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:

1. Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit.

Dies schließt Folgendes ein:

1.1. Oberflächengewässer:

Kartierung der Lage und Grenzen der Oberflächenwasserkörper;

Kartierung der Ökoregionen und Oberflächenwasserkörpertypen im Einzugsgebiet;

Ermittlung von Bezugsbedingungen für die Oberflächenwasserkörpertypen;

1.2. Grundwasser:

Kartierung der Lage und Grenzen der Grundwasserkörper;

  1. Ziffer 2
    Zusammenfassung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf den Zustand von Oberflächengewässern und Grundwasser, einschließlich
    Einschätzung der Verschmutzung durch Punktquellen;
    Einschätzung der Verschmutzung durch diffuse Quellen, einschließlich einer zusammenfassenden Darstellung der Landnutzung;
    Einschätzung der Belastung für deren mengenmäßigen Zustand, einschließlich Entnahmen;
    Analyse sonstiger anthropogener Einwirkungen auf deren Zustand;
  2. Ziffer 3
    Ermittlung und Kartierung der Schutzgebiete gemäß Paragraphen 30 d, 59 b,;
  3. Ziffer 4
    Karte der Überwachungsnetze gemäß Paragraphen 59 e,, f und der
    bezughabenden Verordnungen einschließlich eine Darstellung der Ergebnisse der Überwachungsprogramme in Form einer Karte für den Zustand;

4.1. der Oberflächengewässer (ökologisch und chemisch);

4.2. des Grundwassers (chemisch und mengenmäßig);

4.3. der Schutzgebiete;

  1. Ziffer 5
    Eine Liste der Umweltziele für Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete;
  2. Ziffer 6
    Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse des Wassergebrauchs Paragraph 55 d,;
  3. Ziffer 7
    Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms oder der Maßnahmenprogramme gemäß Paragraph 55 f,, Angaben dazu, wie die Ziele gemäß Paragraphen 30 a,, c und d dadurch zu erreichen sind einschließlich jener Fälle, für die eine Ausnahme vom Umweltziel gemäß Paragraph 30 e, in Anspruch genommen wurden, samt Begründung;

7.1. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften;

7.2. Bericht über die praktischen Schritte und Maßnahmen zur Anwendung des Grundsatzes der Deckung der Kosten der Wassernutzung gemäß Paragraph 55 e, Absatz eins, Ziffer eins,;

7.3. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Erfüllung des Paragraph 55 e, Absatz eins, Ziffer 2,;

7.4. Zusammenfassung der Regelungen in Bezug auf die Entnahme oder Aufstauung von Wasser einschließlich Bezugnahme auf die Register und die Feststellung der Fälle, in denen Ausnahmen gemacht worden sind;

7.5. Zusammenfassung der Regelungen für Einleitungen über Punktquellen und sonstige Tätigkeiten mit Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper gemäß Paragraph 55 e, Absatz eins, Ziffer 5,;

7.6. Angabe der Fälle, in denen direkte Einleitungen in das Grundwasser nach Paragraph 32 a, genehmigt worden sind;

7.7. Zusammenfassung der Maßnahmen, die gemäß Paragraph 55 e, Absatz eins, Ziffer 5, im Hinblick auf prioritäre Stoffe ergriffen worden sind;

7.8. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung der Folgen unbeabsichtigter Verschmutzungen;

7.9. Zusammenfassung der gemäß Paragraphen 30 e und f ergriffenen Maßnahmen für Oberflächenwasser oder Grundwasserkörper, die die in Paragraphen 30 a,, c und d festgelegten Ziele nicht erreichen dürften;

7.10. Einzelheiten der ergänzenden Maßnahmen, die als notwendig gelten, um die festgelegten Umweltziele zu erreichen;

7.11. Einzelheiten der Maßnahmen zur Vermeidung einer Zunahme der Verschmutzung der Meeresgewässer;

  1. Ziffer 8
    Verzeichnis etwaiger detaillierterer Programme und Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten, in denen besondere Teileinzugsgebiete, Sektoren, Aspekte oder Gewässertypen behandelt werden, sowie eine Zusammenfassung ihrer Inhalte;
  2. Ziffer 9
    Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit (Paragraphen 55 i,, j), deren Ergebnisse und der darauf zurückgehenden Änderungen des Plans;
  3. Ziffer 10
    Liste der zuständigen Behörden;
  4. Ziffer 11
    Anlaufstellen und Verfahren für die Beschaffung der Hintergrunddokumente und -informationen, insbesondere Einzelheiten der Kontrollmaßnahmen gemäß Paragraph 55 e, Absatz 4, in Verbindung mit Paragraph 133, Absatz 6,, die gemäß Paragraphen 59 e und 59 i erhoben worden sind.

B. Die erste und alle folgenden aktualisierten Fassungen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (Paragraph 55 c,) für Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:

  1. Ziffer eins
    Zusammenfassung jeglicher Änderungen oder Aktualisierungen seit Veröffentlichung der vorangegangenen Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (Paragraph 55 c,) einschließlich einer Zusammenfassung der Überprüfungen gemäß Paragraphen 30 e,, f, 104a;
  2. Ziffer 2
    Bewertung der Fortschritte zur Erfüllung der Umweltziele, einschließlich einer Darstellung der Überwachungsergebnisse für den Zeitraum des vorangegangenen Plans in Kartenform, und eine Begründung für das Nichterreichen eines Umweltziels;
  3. Ziffer 3
    Zusammenfassung und Begründung von Maßnahmen, die in einer früheren Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (Paragraph 55 c,) vorgesehen waren, aber nicht in die Praxis umgesetzt wurden;
  4. Ziffer 4
    Zusammenfassung zusätzlicher einstweiliger Maßnahmen, die seit Veröffentlichung der vorherigen Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (Paragraph 55 c,) gemäß Paragraph 55 f, Absatz 8, verabschiedet wurden.

Schlagworte

Hintergrundinformation

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2013

Gesetzesnummer

10010290

Dokumentnummer

NOR40067049

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1959/215/ANL2/NOR40067049

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