Anhang B
Inhalt der Bewirtschaftungspläne zu § 55c Abs. 2 WRGInhalt der Bewirtschaftungspläne zu Paragraph 55 c, Absatz 2, WRG
A. Die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:
1. Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit.
Dies schließt Folgendes ein:
1.1. Oberflächengewässer:
Kartierung der Lage und Grenzen der Oberflächenwasserkörper;
Kartierung der Ökoregionen und Oberflächenwasserkörpertypen im Einzugsgebiet;
Ermittlung von Bezugsbedingungen für die Oberflächenwasserkörpertypen;
1.2. Grundwasser:
Kartierung der Lage und Grenzen der Grundwasserkörper;
Zusammenfassung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf den Zustand von Oberflächengewässern und Grundwasser, einschließlich
Einschätzung der Verschmutzung durch Punktquellen;
Einschätzung der Verschmutzung durch diffuse Quellen, einschließlich einer zusammenfassenden Darstellung der Landnutzung;
Einschätzung der Belastung für deren mengenmäßigen Zustand, einschließlich Entnahmen;
Analyse sonstiger anthropogener Einwirkungen auf deren Zustand;
Ermittlung und Kartierung der Schutzgebiete gemäß §§ 30d, 59b;Ermittlung und Kartierung der Schutzgebiete gemäß Paragraphen 30 d, 59 b,;
Karte der Überwachungsnetze gemäß §§ 59e, f und derKarte der Überwachungsnetze gemäß Paragraphen 59 e,, f und der
bezughabenden Verordnungen einschließlich eine Darstellung der Ergebnisse der Überwachungsprogramme in Form einer Karte für den Zustand;
4.1. der Oberflächengewässer (ökologisch und chemisch);
4.2. des Grundwassers (chemisch und mengenmäßig);
4.3. der Schutzgebiete;
Eine Liste der Umweltziele für Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete;
Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse des Wassergebrauchs § 55d;Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse des Wassergebrauchs Paragraph 55 d,;
Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms oder der Maßnahmenprogramme gemäß § 55f, Angaben dazu, wie die Ziele gemäß §§ 30a, c und d dadurch zu erreichen sind einschließlich jener Fälle, für die eine Ausnahme vom Umweltziel gemäß § 30e in Anspruch genommen wurden, samt Begründung;Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms oder der Maßnahmenprogramme gemäß Paragraph 55 f,, Angaben dazu, wie die Ziele gemäß Paragraphen 30 a,, c und d dadurch zu erreichen sind einschließlich jener Fälle, für die eine Ausnahme vom Umweltziel gemäß Paragraph 30 e, in Anspruch genommen wurden, samt Begründung;
7.1. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften;
7.2. Bericht über die praktischen Schritte und Maßnahmen zur Anwendung des Grundsatzes der Deckung der Kosten der Wassernutzung gemäß § 55e Abs. 1 Z 1;7.2. Bericht über die praktischen Schritte und Maßnahmen zur Anwendung des Grundsatzes der Deckung der Kosten der Wassernutzung gemäß Paragraph 55 e, Absatz eins, Ziffer eins,;
7.3. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Erfüllung des § 55e Abs. 1 Z 2;7.3. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Erfüllung des Paragraph 55 e, Absatz eins, Ziffer 2,;
7.4. Zusammenfassung der Regelungen in Bezug auf die Entnahme oder Aufstauung von Wasser einschließlich Bezugnahme auf die Register und die Feststellung der Fälle, in denen Ausnahmen gemacht worden sind;
7.5. Zusammenfassung der Regelungen für Einleitungen über Punktquellen und sonstige Tätigkeiten mit Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper gemäß § 55e Abs. 1 Z 5;7.5. Zusammenfassung der Regelungen für Einleitungen über Punktquellen und sonstige Tätigkeiten mit Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper gemäß Paragraph 55 e, Absatz eins, Ziffer 5,;
7.6. Angabe der Fälle, in denen direkte Einleitungen in das Grundwasser nach § 32a genehmigt worden sind;7.6. Angabe der Fälle, in denen direkte Einleitungen in das Grundwasser nach Paragraph 32 a, genehmigt worden sind;
7.7. Zusammenfassung der Maßnahmen, die gemäß § 55e Abs. 1 Z 5 im Hinblick auf prioritäre Stoffe ergriffen worden sind;7.7. Zusammenfassung der Maßnahmen, die gemäß Paragraph 55 e, Absatz eins, Ziffer 5, im Hinblick auf prioritäre Stoffe ergriffen worden sind;
7.8. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung der Folgen unbeabsichtigter Verschmutzungen;
7.9. Zusammenfassung der gemäß §§ 30e und f ergriffenen Maßnahmen für Oberflächenwasser oder Grundwasserkörper, die die in §§ 30a, c und d festgelegten Ziele nicht erreichen dürften;7.9. Zusammenfassung der gemäß Paragraphen 30 e und f ergriffenen Maßnahmen für Oberflächenwasser oder Grundwasserkörper, die die in Paragraphen 30 a,, c und d festgelegten Ziele nicht erreichen dürften;
7.10. Einzelheiten der ergänzenden Maßnahmen, die als notwendig gelten, um die festgelegten Umweltziele zu erreichen;
7.11. Einzelheiten der Maßnahmen zur Vermeidung einer Zunahme der Verschmutzung der Meeresgewässer;
Verzeichnis etwaiger detaillierterer Programme und Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten, in denen besondere Teileinzugsgebiete, Sektoren, Aspekte oder Gewässertypen behandelt werden, sowie eine Zusammenfassung ihrer Inhalte;
Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit (§§ 55i, j), deren Ergebnisse und der darauf zurückgehenden Änderungen des Plans;Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit (Paragraphen 55 i,, j), deren Ergebnisse und der darauf zurückgehenden Änderungen des Plans;
Liste der zuständigen Behörden;
Anlaufstellen und Verfahren für die Beschaffung der Hintergrunddokumente und -informationen, insbesondere Einzelheiten der Kontrollmaßnahmen gemäß § 55e Abs. 4 in Verbindung mit § 133 Abs. 6, die gemäß §§ 59e und 59i erhoben worden sind.Anlaufstellen und Verfahren für die Beschaffung der Hintergrunddokumente und -informationen, insbesondere Einzelheiten der Kontrollmaßnahmen gemäß Paragraph 55 e, Absatz 4, in Verbindung mit Paragraph 133, Absatz 6,, die gemäß Paragraphen 59 e und 59 i erhoben worden sind.
B. Die erste und alle folgenden aktualisierten Fassungen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) für Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:B. Die erste und alle folgenden aktualisierten Fassungen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (Paragraph 55 c,) für Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:
Zusammenfassung jeglicher Änderungen oder Aktualisierungen seit Veröffentlichung der vorangegangenen Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) einschließlich einer Zusammenfassung der Überprüfungen gemäß §§ 30e, f, 104a;Zusammenfassung jeglicher Änderungen oder Aktualisierungen seit Veröffentlichung der vorangegangenen Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (Paragraph 55 c,) einschließlich einer Zusammenfassung der Überprüfungen gemäß Paragraphen 30 e,, f, 104a;
Bewertung der Fortschritte zur Erfüllung der Umweltziele, einschließlich einer Darstellung der Überwachungsergebnisse für den Zeitraum des vorangegangenen Plans in Kartenform, und eine Begründung für das Nichterreichen eines Umweltziels;
Zusammenfassung und Begründung von Maßnahmen, die in einer früheren Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) vorgesehen waren, aber nicht in die Praxis umgesetzt wurden;Zusammenfassung und Begründung von Maßnahmen, die in einer früheren Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (Paragraph 55 c,) vorgesehen waren, aber nicht in die Praxis umgesetzt wurden;
Zusammenfassung zusätzlicher einstweiliger Maßnahmen, die seit Veröffentlichung der vorherigen Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) gemäß § 55f Abs. 8 verabschiedet wurden.Zusammenfassung zusätzlicher einstweiliger Maßnahmen, die seit Veröffentlichung der vorherigen Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (Paragraph 55 c,) gemäß Paragraph 55 f, Absatz 8, verabschiedet wurden.