(1)Absatz eins,Der Betrieb einer Zivilluftfahrerschule darf erst aufgenommen werden, wenn die Austro Control GmbH oder eine auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständige Behörde dies bewilligt hat (Betriebsaufnahmebewilligung). Dieser Bescheid ist schriftlich zu erteilen, andernfalls liegt ein mit Nichtigkeit bedrohter Fehler vor.Der Betrieb einer Zivilluftfahrerschule darf erst aufgenommen werden, wenn die Austro Control GmbH oder eine auf Grund einer Übertragung gemäß Paragraph 140 b, zuständige Behörde dies bewilligt hat (Betriebsaufnahmebewilligung). Dieser Bescheid ist schriftlich zu erteilen, andernfalls liegt ein mit Nichtigkeit bedrohter Fehler vor.