(1)Absatz eins,Die Erlaubnis zur Ausübung der in § 25 angeführten Tätigkeiten sind von der Austro Control GmbH zu widerrufen und die Rückgabe der hierüber ausgestellten Ausweise ist vorzuschreiben, wenn ihr Inhaber zum Führen eines Zivilluftfahrzeuges nicht mehr tauglich oder fachlich befähigt oder nicht mehr verläßlich ist. Das gleiche gilt, wenn sich nachträglich herausstellt, daß eine dieser Eigenschaften im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis oder Anerkennung nicht vorhanden war und dieser Mangel noch fortdauert.Die Erlaubnis zur Ausübung der in Paragraph 25, angeführten Tätigkeiten sind von der Austro Control GmbH zu widerrufen und die Rückgabe der hierüber ausgestellten Ausweise ist vorzuschreiben, wenn ihr Inhaber zum Führen eines Zivilluftfahrzeuges nicht mehr tauglich oder fachlich befähigt oder nicht mehr verläßlich ist. Das gleiche gilt, wenn sich nachträglich herausstellt, daß eine dieser Eigenschaften im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis oder Anerkennung nicht vorhanden war und dieser Mangel noch fortdauert.