(2)Absatz 2,Österreichischen Staatsbürgern ist ein ausländischer Zivilluftfahrerschein außerdem nur dann anzuerkennen, wenn eine Prüfung durch die Austro Control GmbH die Verläßlichkeit des Bewerbers ergeben hat (§ 32).Österreichischen Staatsbürgern ist ein ausländischer Zivilluftfahrerschein außerdem nur dann anzuerkennen, wenn eine Prüfung durch die Austro Control GmbH die Verläßlichkeit des Bewerbers ergeben hat (Paragraph 32,).