(2)Absatz 2,Wird aber dem Rekurs stattgegeben, so kann dagegen der Rekurs an die dritte Instanz ergriffen werden, wobei die Bestimmungen der §§ 122 bis 125 zu beachten sind.Wird aber dem Rekurs stattgegeben, so kann dagegen der Rekurs an die dritte Instanz ergriffen werden, wobei die Bestimmungen der Paragraphen 122 bis 125 zu beachten sind.