Bundesrecht konsolidiert

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Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 442

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 189/1955 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/2002

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 442

Inkrafttretensdatum

01.01.2003

Außerkrafttretensdatum

31.12.2004

Abkürzung

ASVG

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Text

Aufgaben der Hauptversammlung

Paragraph 442,
  1. Absatz eins,Die Hauptversammlung hat mindestens einmal im Jahr beim Hauptverband oder bei einem nach Paragraph 441, Absatz 2, in Betracht kommenden Versicherungsträger zusammenzutreten.
  2. Absatz 2,Der Hauptversammlung obliegt
    1. Ziffer eins
      die Zustimmung zu Beschlüssen des Verwaltungsrates über die Satzung, die Mustersatzung nach Paragraph 455, Absatz 2,, die Musterkrankenordnung nach Paragraph 456 und die Mustergeschäftsordnung nach Paragraph 456 a, sowie über deren Änderungen;
    2. Ziffer eins a
      die Zustimmung zu Beschlüssen des Verwaltungsrates über die Richtlinien nach Paragraph 31, Absatz 5, Ziffer 34, sowie über deren Änderungen;
    3. Ziffer 2
      die Beschlussfassung eines Leitbildes für den Hauptverband;
    4. Ziffer 3
      die Beschlussfassung einer Geschäftsordnung der Hauptversammlung;
    5. Ziffer 4
      die Entscheidung über Anträge auf Verfolgung von Ansprüchen, die dem Hauptverband gegen Mitglieder der Verwaltungskörper aus deren Amtsführung erwachsen, und die Bestellung der zur Verfolgung dieser Ansprüche Beauftragten;
    6. Ziffer 5
      die Beschlussfassung über den aus dem Rechnungsabschluss und den statistischen Nachweisungen bestehenden Jahresbericht des Hauptverbandes und der bei ihm errichteten Fonds;
    7. Ziffer 6
      die Zustimmung zu Beschlüssen des Verwaltungsrates über die Höhe der jährlich zu erbringenden Zielerreichungs-Zuschüsse nach Paragraph 447 c,

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2024

Gesetzesnummer

10008147

Dokumentnummer

NOR40034294

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/189/P442/NOR40034294

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