Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 31c
Inkrafttretensdatum
01.03.2004
Außerkrafttretensdatum
31.12.2004
Abkürzung
ASVG
Index
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Text
Krankenscheinersatz
§ 31c.Paragraph 31 c,
Die innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten haben alle Arten des Krankenscheins (Krankenkassenschecks, Behandlungsscheine, Patientenscheine, Arzthilfescheine) zu ersetzen. Sie sind zu diesem Zweck ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung bei jeder Inanspruchnahme eines Vertragspartners (§§ 338 ff) vorzulegen. Die innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten haben alle Arten des Krankenscheins (Krankenkassenschecks, Behandlungsscheine, Patientenscheine, Arzthilfescheine) zu ersetzen. Sie sind zu diesem Zweck ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung bei jeder Inanspruchnahme eines Vertragspartners (Paragraphen 338, ff) vorzulegen.
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2024
Gesetzesnummer
10008147
Dokumentnummer
NOR40050442