Bundesrecht konsolidiert

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Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz) Art. 3

Kurztitel

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 204/1951 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 180/1997

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

01.11.1997

Außerkrafttretensdatum

Index

19/09 Niederlassungsverträge

Text

Artikel 3.

Auf die in den Artikel eins und 2 erwähnten Rechte und Vorteile haben auch die Ehegatten und die Kinder unter 18 Jahren der Begünstigten Anspruch, sofern sie mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben. Sie behalten diese Rechte und Vorteile auch nach Auflösung der Haushaltsgemeinschaft.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2014

Gesetzesnummer

10000241

Dokumentnummer

NOR12016391

Alte Dokumentnummer

N1199749661L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1951/204/A3/NOR12016391

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