Kurztitel

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1951, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 1997,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.11.1997

Text

Artikel 3.

Auf die in den Artikel eins und 2 erwähnten Rechte und Vorteile haben auch die Ehegatten und die Kinder unter 18 Jahren der Begünstigten Anspruch, sofern sie mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben. Sie behalten diese Rechte und Vorteile auch nach Auflösung der Haushaltsgemeinschaft.