Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)
Typ
Vertrag – Schweiz
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
14.09.1950
Außerkrafttretensdatum
31.10.1997
Index
19/09 Niederlassungsverträge
Text
Artikel 3.
Auf die in den Art. 1 und 2 erwähnten Rechte und Vorteile haben auch die Ehefrau und die Kinder unter 18 Jahren des Begünstigten Anspruch, sofern sie mit ihm in Haushaltsgemeinschaft leben. Sie behalten diese Rechte und Vorteile auch nach Auflösung der Haushaltsgemeinschaft.Auf die in den Artikel eins und 2 erwähnten Rechte und Vorteile haben auch die Ehefrau und die Kinder unter 18 Jahren des Begünstigten Anspruch, sofern sie mit ihm in Haushaltsgemeinschaft leben. Sie behalten diese Rechte und Vorteile auch nach Auflösung der Haushaltsgemeinschaft.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Gesetzesnummer
10000241
Dokumentnummer
NOR12004524
Alte Dokumentnummer
N1195115189S