Bundesrecht konsolidiert

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Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz) Art. 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 204/1951

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

14.09.1950

Außerkrafttretensdatum

31.10.1997

Index

19/09 Niederlassungsverträge

Text

Artikel 3.

Auf die in den Artikel eins und 2 erwähnten Rechte und Vorteile haben auch die Ehefrau und die Kinder unter 18 Jahren des Begünstigten Anspruch, sofern sie mit ihm in Haushaltsgemeinschaft leben. Sie behalten diese Rechte und Vorteile auch nach Auflösung der Haushaltsgemeinschaft.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2014

Gesetzesnummer

10000241

Dokumentnummer

NOR12004524

Alte Dokumentnummer

N1195115189S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1951/204/A3/NOR12004524

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