Kurztitel

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1951,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

14.09.1950

Außerkrafttretensdatum

31.10.1997

Text

Artikel 3.

Auf die in den Artikel eins und 2 erwähnten Rechte und Vorteile haben auch die Ehefrau und die Kinder unter 18 Jahren des Begünstigten Anspruch, sofern sie mit ihm in Haushaltsgemeinschaft leben. Sie behalten diese Rechte und Vorteile auch nach Auflösung der Haushaltsgemeinschaft.