Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1951,
Artikel 3
14.09.1950
31.10.1997
Auf die in den Artikel eins und 2 erwähnten Rechte und Vorteile haben auch die Ehefrau und die Kinder unter 18 Jahren des Begünstigten Anspruch, sofern sie mit ihm in Haushaltsgemeinschaft leben. Sie behalten diese Rechte und Vorteile auch nach Auflösung der Haushaltsgemeinschaft.