Bundesrecht konsolidiert

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Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz) Art. 1

Kurztitel

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 204/1951 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 180/1997

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.11.1997

Außerkrafttretensdatum

Index

19/09 Niederlassungsverträge

Text

Artikel 1.

Österreichische Staatsbürger haben nach einem ununterbrochenen, ordnungsgemäßen Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung im Sinne des Artikel 6, des schweizerischen Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931. Diese Bewilligung gibt ihnen das unbefristete, an keine Bedingungen geknüpfte Recht, sich auf dem ganzen Gebiet der Schweiz aufzuhalten und unter den gleichen Voraussetzungen wie Schweizerbürger jede berufliche Tätigkeit auszuüben, die Stelle oder den Beruf zu wechseln, insbesondere von einer unselbständigen zu einer selbständigen Tätigkeit oder umgekehrt überzugehen. Die Freiheit der Berufsausübung erstreckt sich nicht auf Berufe, die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift Schweizerbürgern vorbehalten sind.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2014

Gesetzesnummer

10000241

Dokumentnummer

NOR12016389

Alte Dokumentnummer

N1199749659L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1951/204/A1/NOR12016389

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