Kurztitel

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1951, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 1997,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.11.1997

Text

Artikel 1.

Österreichische Staatsbürger haben nach einem ununterbrochenen, ordnungsgemäßen Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung im Sinne des Artikel 6, des schweizerischen Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931. Diese Bewilligung gibt ihnen das unbefristete, an keine Bedingungen geknüpfte Recht, sich auf dem ganzen Gebiet der Schweiz aufzuhalten und unter den gleichen Voraussetzungen wie Schweizerbürger jede berufliche Tätigkeit auszuüben, die Stelle oder den Beruf zu wechseln, insbesondere von einer unselbständigen zu einer selbständigen Tätigkeit oder umgekehrt überzugehen. Die Freiheit der Berufsausübung erstreckt sich nicht auf Berufe, die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift Schweizerbürgern vorbehalten sind.