Bundesrecht konsolidiert

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Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz) Art. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 204/1951

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

14.09.1950

Außerkrafttretensdatum

31.10.1997

Index

19/09 Niederlassungsverträge

Text

Artikel 1.

Österreichische Staatsbürger haben spätestens nach einem ununterbrochenen, ordnungsgemäßen Aufenthalt von zehn Jahren in der Schweiz Anspruch auf Erteilung der Niederlassungbewilligung im Sinne des Artikel 6, des schweizerischen Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931. Diese Bewilligung gibt ihnen das unbefristete, an keine Bedingungen geknüpfte Recht, sich auf dem ganzen Gebiet der Schweiz aufzuhalten und unter den gleichen Voraussetzungen wie Schweizerbürger jede berufliche Tätigkeit auszuüben, die Stelle oder den Beruf zu wechseln, insbesondere von einer unselbständigen zu einer selbständigen Tätigkeit oder umgekehrt überzugehen. Die Freiheit der Berufsausübung erstreckt sich nicht auf Berufe, die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift Schweizerbürgern vorbehalten sind.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2014

Gesetzesnummer

10000241

Dokumentnummer

NOR12004522

Alte Dokumentnummer

N1195115187S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1951/204/A1/NOR12004522

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