die Angabe des Volumens, des Randvollvolumens oder der Füllhöhe, die Angabe eines vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zugelassenen Herstellerzeichens und sonstiger Kennzeichen auf Behältnissen aus formbeständigen Werkstoffen für Fertigpackungen mit flüssigen Füllgütern (Maßbehältnisse) sowie die bei der Herstellung dieser Behältnisse einzuhaltenden Anforderungen an die Richtigkeit des Volumens,