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Vertragsbedienstetengesetz 1948 § 90h

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 86/1948 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 211/2013

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 90h

Inkrafttretensdatum

01.09.2015

Außerkrafttretensdatum

31.08.2019

Abkürzung

VBG

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Einreihung in das Entlohnungsschema römisch II L

Paragraph 90 h,
  1. Absatz einsEine Einreihung in das Entlohnungsschema römisch II L ist für Vertragslehrer vorgesehen, die ausschließlich in nicht gesicherter Verwendung stehen. Ebenso sind Vertragslehrer an Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Haupt- und Sonderschulen, an Polytechnischen Schulen und an Berufsschulen, die nicht für eine dauernde Beschäftigung mit mehr als zehn Wochenstunden aufgenommen werden, in das Entlohnungsschema römisch II L einzureihen.
  2. Absatz 2Als nicht gesicherte Verwendung gelten
    1. Ziffer eins
      Verwendung zur Vertretung einer konkret bestellten Person (konkret bestellter Personen),
    2. Ziffer 2
      Verwendung im Rahmen eines Schulversuches, wenn dessen Änderung oder Wegfall zu einem Entfall von Werteinheiten oder zum Entfall von Stunden eines bestimmten Unterrichtsgegenstandes führen kann,
    3. Ziffer 3
      Verwendung in Gegenständen, die an einer Schule im Rahmen ihrer Schulautonomie geschaffen wurden,
    4. Ziffer 4
      Verwendung in Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,
    5. Ziffer 5
      Verwendung in der Nachmittagsbetreuung,
    6. Ziffer 6
      Verwendung in der Lehrerreserve,
    7. Ziffer 7
      sonstige Verwendung, die als solche aus wichtigen organisatorischen Gründen nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum vorgesehen ist.
  3. Absatz 3In den Fällen des Absatz eins, erster Satz ist im Dienstvertrag anzugeben, für welche der im Absatz 2, angeführten Verwendungen das Dienstverhältnis eingegangen wird.
  4. Absatz 4Paragraph 4, Absatz 4, ist auf Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch II L nicht anzuwenden.

Schlagworte

Hauptschule

Im RIS seit

23.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2019

Gesetzesnummer

10008115

Dokumentnummer

NOR40160557

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1948/86/P90h/NOR40160557

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