Bundesrecht konsolidiert

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Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grenzstrecke Donau, March, Thaya - techn.-ökonomische Fragen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 277/1930

Typ

Vertrag – CSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

02.09.1930

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

12.12.1928

Index

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.

Titel

Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der tschechoslowakischen Republik zur Regelung der technisch-ökonomischen Fragen in den Grenzstrecken der Donau, March und Thaya
StF: BGBl. Nr. 277/1930

Sprachen

Deutsch, Tschechoslowakisch

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Artikel 309 des Staatsvertrages von St.-Germain-en-Laye zwischen den alliierten und assoziierten Mächten und Österreich vom 10. September 1919 haben der Bundespräsident der Republik Österreich

einerseits

und der Präsident der Tschechoslowakischen Republik

anderseits

in der Absicht, die Durchführung der Arbeiten wasserbaulicher Natur in den Grenzstrecken der Donau, March und Thaya, die geeignet wären, einen fühlbaren Einfluß auf die Wasserwirtschaft (regime des eaux) dieser Flüsse auszuüben, zu regeln, beschlossen, ein dahin gehendes Abkommen zu treffen und haben zu diesem Zwecke ihre Bevollmächtigten ernannt, und zwar:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden sind am 5. August 1930 ausgetauscht worden. Der Staatsvertrag ist daher gemäß seinem Artikel 30 am 2. September 1930 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Nachdem der am 12. Dezember 1928 in Prag unterfertigte Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Republik zur Regelung der technisch-ökonomischen Fragen in den Grenzstrecken der Donau, March und Thaya samt Schlußprotokoll, welcher also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 21. Juni 1929.

Gesetzesnummer

10010205

Dokumentnummer

NOR11010424

Alte Dokumentnummer

N8193013810T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/277/P0/NOR11010424

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