(Anm.: Durch ein Redaktionsversehen wurde der Abs. 5 ein zweites Mal vergeben. Bereinigung erfolgte mit BGBl. I Nr. 2/1997.)Anmerkung, Durch ein Redaktionsversehen wurde der Absatz 5, ein zweites Mal vergeben. Bereinigung erfolgte mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 1997,.)