Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Tschechoslowakischen Republik,
von dem Wunsche geleitet, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu fördern,
entschlossen, in ihren gegenseitigen Beziehungen den Grundsätzen des Völkerbundes weitgehende Anwendung zu gewähren,
in gleicher Weise gewillt, die Durchführung der eingegangenen oder künftig einzugehenden Verpflichtungen betreffend die friedliche Austragung der Streitigkeiten zu sichern,
haben beschlossen, einen Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zu schließen und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und sie in guter und Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und sie in guter und
gehöriger Form befunden haben, über folgende Bestimmungen übereingekommen sind: