Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
Ro 2024/02/0010
Entscheidungsdatum
11.12.2025
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2024/02/0011
Rechtssatz
Der Beurteilung eines Deliktes als fortgesetzt begangen kann trotz eines engen zeitlichen Zusammenhanges ein "Ereignis" innerhalb dieses Zeitraumes entgegenstehen. Als solches ist etwa eine Kontrolle und der darauf neu gefasste Tatentschluss zu sehen (VwGH 14.9.2020, Ra 2020/02/0103, 0104). Das Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes (oder einer tatbestandlichen Handlungseinheit) ist schon mangels eines zeitlichen Zusammenhanges zwischen fast ein Jahr auseinanderliegenden angelasteten Tathandlungen auszuschließen (VwGH 21.11.1984, 84/11/0029).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024020010.J07
Im RIS seit
20.01.2026
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2026
Dokumentnummer
JWR_2024020010_20251211J06