Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2022/13/0045

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2022/13/0045

Entscheidungsdatum

02.02.2023

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ist ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels oder wegen des Mangels der Rechts- oder Handlungsfähigkeit nichtig, so ist dies (jedenfalls dann, wenn ein Abgabentatbestand an wirtschaftliche Vorgänge anknüpft) nach Paragraph 23, Absatz 3, BAO für die Erhebung der Abgaben insoweit und so lange ohne Bedeutung, als die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen dessen wirtschaftliches Ergebnis eintreten und bestehen lassen vergleiche z.B. VwGH 25.4.2019, Ra 2017/13/0024, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130045.L01

Im RIS seit

01.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2023

Dokumentnummer

JWR_2022130045_20230202L01