Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ro 2020/01/0007
Entscheidungsdatum
07.09.2020
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Eine mündliche Bescheiderlassung außerhalb einer mündlichen Verhandlung iSd § 62 Abs. 2 AVG setzt einerseits die Anwesenheit der Partei und andererseits die Beurkundung sowohl des Bescheidinhaltes als auch der Tatsache seiner Verkündung mittels Niederschrift voraus, sodass den Parteien dieser Formalakt als solcher zu Bewusstsein kommt.Eine mündliche Bescheiderlassung außerhalb einer mündlichen Verhandlung iSd Paragraph 62, Absatz 2, AVG setzt einerseits die Anwesenheit der Partei und andererseits die Beurkundung sowohl des Bescheidinhaltes als auch der Tatsache seiner Verkündung mittels Niederschrift voraus, sodass den Parteien dieser Formalakt als solcher zu Bewusstsein kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020010007.J05
Im RIS seit
06.11.2020
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2020
Dokumentnummer
JWR_2020010007_20200907J02