Verwaltungsgerichtshof
07.09.2020
Ro 2020/01/0007
Eine mündliche Bescheiderlassung außerhalb einer mündlichen Verhandlung iSd Paragraph 62, Absatz 2, AVG setzt einerseits die Anwesenheit der Partei und andererseits die Beurkundung sowohl des Bescheidinhaltes als auch der Tatsache seiner Verkündung mittels Niederschrift voraus, sodass den Parteien dieser Formalakt als solcher zu Bewusstsein kommt.
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020010007.J05