Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
Ra 2018/08/0234
Entscheidungsdatum
29.01.2020
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §59 Abs1
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2018/08/0011 E 8. Mai 2018 RS 2
Stammrechtssatz
Zur Sache des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und dem äußersten Rahmen seiner Prüfbefugnis hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass es sich dabei jedenfalls nur um jene Angelegenheit handelt, die den Inhalt des Spruchs des Ausgangsbescheides gebildet hat (vgl. etwa VwGH 9.9.2015, Ro 2015/03/0031-0032).Zur Sache des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und dem äußersten Rahmen seiner Prüfbefugnis hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass es sich dabei jedenfalls nur um jene Angelegenheit handelt, die den Inhalt des Spruchs des Ausgangsbescheides gebildet hat vergleiche etwa VwGH 9.9.2015, Ro 2015/03/0031-0032).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018080234.L08
Im RIS seit
23.04.2020
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2020
Dokumentnummer
JWR_2018080234_20200129L08