Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ro 2019/13/0002
Entscheidungsdatum
11.03.2022
Index
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
ALSAG 1989 §3 Abs1a Z6
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/13/0011 E 3. November 2021 RS 1
Stammrechtssatz
Bei einem Qualitätssicherungssystem muss es sich um ein System handeln, das die gleichbleibende Qualität der Baurestmassen gewährleisten soll. Dieses System muss daher geeignet sein, die gesetzlich geforderte Gewährleistung gleichbleibender Qualität durch Maßnahmen organisatorischer und/oder technischer Art entsprechend abzusichern (vgl. VwGH 23.10.2014, Ra 2014/07/0031).Bei einem Qualitätssicherungssystem muss es sich um ein System handeln, das die gleichbleibende Qualität der Baurestmassen gewährleisten soll. Dieses System muss daher geeignet sein, die gesetzlich geforderte Gewährleistung gleichbleibender Qualität durch Maßnahmen organisatorischer und/oder technischer Art entsprechend abzusichern vergleiche VwGH 23.10.2014, Ra 2014/07/0031).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019130002.J03
Im RIS seit
05.05.2022
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022
Dokumentnummer
JWR_2019130002_20220311J04