Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2019/13/0013

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/13/0011 E 3. November 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Bei einem Qualitätssicherungssystem muss es sich um ein System handeln, das die gleichbleibende Qualität der Baurestmassen gewährleisten soll. Dieses System muss daher geeignet sein, die gesetzlich geforderte Gewährleistung gleichbleibender Qualität durch Maßnahmen organisatorischer und/oder technischer Art entsprechend abzusichern vergleiche VwGH 23.10.2014, Ra 2014/07/0031).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019130013.L05