Verwaltungsgerichtshof
28.10.2024
Ra 2022/13/0101
GRS wie Ra 2019/13/0011 E 3. November 2021 RS 1
Bei einem Qualitätssicherungssystem muss es sich um ein System handeln, das die gleichbleibende Qualität der Baurestmassen gewährleisten soll. Dieses System muss daher geeignet sein, die gesetzlich geforderte Gewährleistung gleichbleibender Qualität durch Maßnahmen organisatorischer und/oder technischer Art entsprechend abzusichern vergleiche VwGH 23.10.2014, Ra 2014/07/0031).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022130101.L03